Pfarrarchivpflege will gelernt sein
14.08.2026 |
Wie ein Lernangebot entsteht - Teil 1
Der erste Kurs mit Freiburger Beteiligung fand wegen der Inanspruchnahme der Württembergischen Archivdirektion in anderer Sache in einem reduzierten, einwöchigen Format statt. Die Inhalte waren damals:
Pfarrarchive sind nicht die großen Diözesan- oder Bistumsarchive in ihren mitunter repräsentativen Gebäuden, sondern einige hunderte Archive und Bestände, die vielfältiger nicht sein könnten. Von der Überlieferung und dem Umfang, über den Erhaltungszustand, Nutzungsmöglichkeiten und bis hin zur Lagerung ergibt sich ein buntes Bild - manchmal zum Leidwesen derer, die sich darum kümmern (wollen). Dass nicht jede und jeder sich ihrer 'mal eben' annehmen kann, wird spätestens dann klar, wenn es konkret wird, denn Pfarrarchivpflege ist keine Standardaufgabe.
Der Trend ging schon einmal in Richtung Zusammenarbeit
Aus dem Jahr 1950 stammt ein Schreiben vom Badischen Landesarchivamt bezüglich der Gründung eines Archivausschusses bei der Oberen Denkmalschutzbehörde. Es sollte ein auf Archivgut ausgerichtetes Gremium sein, das es im Bereich der Kunstdenkmäler bereits in Form des Denkmalrats gab. Man verwies auf die fruchtbare Zusammenarbeit der kirchlichen und weltlichen Archivalienpflege, unter anderem bei der Veröffentlichung der Verzeichnisse in der Reihe „Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission". Um die Pflege der Gemeindearchive, welche damals dem Landesarchivamt geleistet wurde, zu verbessern, schlug man dem Ordinariat vor, sich doch an folgendem Vorschlag zu beteiligen. Man wollte einen Archivausschuss gründen, der sich aus unterschiedlichen Vertretern zusammensetzte und die folgenden Aufgaben wahrnehmen sollte: sich über Richtlinien beraten, nach denen die Ordnung der einzelnen Gruppen von Archiven durchgeführt wird, und Möglichkeiten einer Zusammenarbeit der einzelnen Gruppen besprechen.
Das Ordinariat in Freiburg schlug 1951 Domkapitular Dr. Aschenbrenner als katholischen Vertreter im Archivausschuss vor. Die erstellten Richtlinien sollten sodann diözesanweite Geltung haben.
Das Ordinariat in Freiburg schlug 1951 Domkapitular Dr. Aschenbrenner als katholischen Vertreter im Archivausschuss vor. Die erstellten Richtlinien sollten sodann diözesanweite Geltung haben.
Ein Lehrgang für kirchliche Archivpfleger
Im Frühjahr 1952 gab es den ersten Lehrgang für kirchliche Archivpfleger, an dem sich die Diözese Rottenburg beteiligte. Die Württembergische Archivdirektion teilte im Nachgang an den vierwöchigen Kurs mit, dass gezielt Theologiestudenten angesprochen wurden. Zum Kursinhalt gehörte neben der Theorie gleich auch die Ordnung und Verzeichnung von Pfarrarchiven. Von den erstellten Findbüchern erhielten das Ordinariat in Rottenburg, das Dekanat, das Pfarrarmt selbst sowie das Hauptstaatsarchiv Stuttgart je eine Fassung.
Die positive Resonanz kam auch in Freiburg an: das Ordinariat erwog, ebenfalls Studenten nach Stuttgart zu schicken und fragte bei der Leitung des Collegium Borromaeum an, ob sich dortige Theologen für den Lehrgang interessieren würden. Am Lehrgang 1954 beteiligte sich die Diözese mit sieben Theologiestudenten. Zudem bat die Württembergische Archivdirektion darum, etwaige Bestimmungen zur Bewertung, Aufbewahrungsfristen und frühere Richtlinien für die Ordnung von Pfarrarchiven zugeschickt zu bekommen, damit die mit Blick auf Rottenburg entwickelten Richtlinien weiter ausgearbeitet und bald auch gedruckt werden könnten.
Der erste Kurs mit Freiburger Beteiligung fand wegen der Inanspruchnahme der Württembergischen Archivdirektion in anderer Sache in einem reduzierten, einwöchigen Format statt. Die Inhalte waren damals:
- Einführung in die „Richtlinien für Archivpfleger“, weltlich und kirchlich
- Einführung in den Gebrauch der Mehring'schen Schrifttafeln zum Selbststudium (Leseübung) und den „Grotefend“ (Zeitrechnung und Datumsauflösung)
- Verpackung von Urkunden
- Herstellung von Aktenfaszikeln
- Behandlung der Bände, Vorführung der wichtigsten Bände, Verzeichnisse der Kirchenbücher in Baden und Württemberg (Franz und Duncker)
- Registratur und Archiv
- Anlage eines Repertoriums
Die sieben Studenten aus Freiburg wurden in der damals fertiggestellten Jugendherberge in der Haußmannstraße 27 in Stuttgart untergebracht.
In Vorbereitung auf den Kurs im Jahr 1955 wünschte sich die Archivdirektion, ein Vertreter aus dem Erzbischöfliche Archiv Freiburg (EAF) möge ein Referat halten. Prof. Dr. Wolfgang Müller von der Universität Freiburg (auch Leiter des Universitätsarchivs) erklärte sich dazu bereit, einen Vortrag über das EAF zu halten. Er sollte auch in den Folgejahren ein aktiver Begleiter der Lehrgänge bleiben.
Die Diözese Freiburg
Dass das Wissen um den Wert der Pfarrarchive immer wieder aufgefrischt oder überhaupt erst vermittelt werden musste, zeigt sich daran, dass der Zustand der Archive über Jahrzehnte hinweg ein dringliches Thema im Amtsblatt der Erzdiözese blieb (z. B. 1883, 1905, 1928). Das war kein Freiburger Phänomen: bundesweit stellten die Bistumsarchivare, wie hier im Jahr 1960, in ihren Sitzungen fest: „Bei der Aussprache über Fragen des kirchlichen Archivwesens wurde besonders beklagt, daß in den Pfarrarchiven oft wertvolle Archivalien durch Nachlässigkeit oder Versäumnis irgendwelcher Art verloren gingen. Um kirchliche Ansprüche bei Rechtsstreitigkeiten oder Prozessen zu vertreten, aber auch für die historische Forschung können diese Dokumente (Urkunden und Akten) von großer Bedeutung sein. Die Gefahr des Verlustes von Archivalien ist besonders groß beim Todesfall eines Pfarrers oder auch bei Stellenwechsel.“ Das Ordinariat fügte dem im Amtsblatt 17/1960 daher hinzu: „Wir nehmen Veranlassung, an die diesbezügliche Amtspflicht des Pfarrers (CIC can. 470) und die Bestimmungen über die Aufbewahrung, Pflege, Ausleihe und Veräußerung kirchlicher Archivalien zu erinnern.“
Mit der Ermahnung war die Sache nicht erledigt. Noch im selben Jahre folgte ein Rundschreiben an alle Dekane der Diözese Freiburg. Gewünscht wurde, dass pro Dekanat, oder in Absprache mit den Dekanen auch für mehrere Einheiten zusammen, Geistliche für die kirchliche Archivpflege benannt werden. Sie sollten in der Folge Weisungen und Handreichungen für diesen Aufgabenbereich erhalten. Ebenfalls bestehe die Möglichkeit, an einem Lehrgang für kirchliche Archivpfleger teilzunehmen und die Aufgabe im Anschluss daran zu erfüllen. Die Rückmeldungen aus den Dekanaten kamen zurück nach Freiburg.
Die „Instruktion für kirchliche Archivpfleger“ vom 8. Oktober 1960 liest sich wie eine Momentaufnahme von damals und heute. Unter anderem dürfte bekannt vorkommen: „Was für das Archiv bestimmt wird, muß in einer Weise untergebracht werden, daß seine Bestände jederzeit zugänglich bleiben und bei Brandgefahr leicht gerettet werden können. Darum sind Speicher und Keller für das Pfarrarchiv völlig ungeeignet. […] Auch geordnete Archivbestände bleiben eine unbrauchbare Masse, wenn sie nicht repertorisiert sind.“
1962 wirkte Prof. Dr. Müller bei einer Reihe von Besprechungen in den Dekanaten mit, welche zur Umsetzung des oben Angekündigten dienten: an sechs Standorten (Karlsruhe, Donaueschingen, Singen, Jugenddorf Klinge/Seckach, Heidelberg, Freiburg) sollten die jeweiligen kirchlichen Archivpfleger der umliegenden Dekanate zusammenkommen. Prof. Dr. Müller vermittelte ihnen grundlegendes Wissen zu Archiv und Registratur, gab ihnen Arbeitsmaterialien mit und tauschte sich mit den Teilnehmern aus. Seine Beobachtungen hielt er in Berichten an das Ordinariat fest. Unter anderem hätten Mitwirkende gefragt, ob bei der Planung neuer Pfarrhäuser nicht auch eigene Räume für das Archiv und die Registratur vorgesehen werden könnten.
Die nächste Besprechung mit den Dekanatsbeauftragen für kirchliche Archivpflege fand 1964 statt. Neu war nun, dass die Teilnehmer darüber berichten sollten, wie der Stand bei ihnen in den Dekanaten sei - eine guter Ausgangspunkt für den weiteren Austausch. Bei der Frage nach der geeigneten Unterbringung, sowohl der Pfarrarchive als auch der Registratur, gab es keine wesentlichen Fortschritte. Die Beauftragten wollten sich einbringen, sofern sie von anstehenden Renovierungen hörten. Man nahm an, dass auch die Kirchenbehörde eine entsprechende Anweisung an die Bauämter weitergeben würde. Überdies solle die Anschaffung von Stahlschränken bei der Festlegung des Jahresetats mitgedacht werden. Weitere Überlegungen gingen in die Richtung, ob sich Dekane bei ihrer Visitation nicht gezielter nach dem Zustand der Pfarrarchive und Registratur erkundigen könnten. Der Bericht von Prof. Dr. Müller wurde im Nachgang vervielfältigt und zur Information an die Dekane sowie an die Dekanatsbeauftragen für kirchliche Archivpflege verschickt.
Ausblick auf Teil 2
Aus der Zusammenarbeit zwischen weltlicher und kirchlicher Archivwelt war sich ein speziell auf kirchliche Archivpflege ausgerichtetes Weiterbildungsangebot entstanden. Die Diözese Freiburg nahm das Angebot dankbar an und trug durch eigene Vorgaben und Strukturen dazu bei, dass Wissen verstetigt und über Multiplikatoren in die Fläche verteilt werden konnte. Dies ging nicht ohne die Fachkenntnisse von Prof. Dr. Müller sowie die Bereitschaft der Mitwirkenden, das Gelernte auch wirklich einzuüben und umzusetzen. In einem zweiten Teil schauen wir uns die weitere Entwicklung an.
Sarah Mammola
Nutzung
- B2-1945/232
- Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg (>online)

